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Umsatzsteuer für die Aufwandsentschädigung beim Ehrenamt Die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlich Tätige in z.B. gemeinnützigen Vereinen erhalten, können nach § 4 Nr. 26b UStG umsatzsteuerfrei ein,... mehr
Teilwertabschreibung auf Aktien Der BFH hat jetzt über die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen bei Aktien entschieden. Bilanzierte Wirtschaftsgüter können nach § 6... mehr
Empfangsbestätigung für innergemeinschaftliche Lieferungen ab 1.1.2012 / Übergangsregelung Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen reicht ab 01.01.2012 nicht mehr der Nachweis, dass die Ware in einen anderen EU-Staat verbracht wurde,... mehr

- Martin Neumayer,
Dipl.-Ing.(FH), StB

- Gabriele Stürzer,
StB

- Manuela Heubusch,
StB
Willkommen bei der BERATA in Bad Aibling.
Unser Betreuungsgebiet umfasst die Landkreise Rosenheim, Miesbach, München, Ebersberg, Traunstein und Berchtesgadener Land sowie
den südlichen Landkreis Erding, den westlichen Landkreis Mühldorf und den nordöstlichen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Unser Leistungsangebot
Wir stehen für eine vollumfängliche Beratung bei allen betriebswirtschaft-lichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Mandanten zählen wir Unternehmen aller Branchen, Größen und Rechtsformen. Unsere Beratung findet auch durch regelmäßige Betriebsbesuche statt. Ihr Vorteil: Kein Zeitverlust, sofortige Erfassung und anschließende Auswertung.
- Steuerberatung
- Finanz- und Wirtschaftsberatung
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Beratung bei Existenzgründung
und Unternehmensnachfolge
- Landwirtschaftliche Buchstelle
»Individuelle Betreuung, maßgeschnittene Lösungen.
Nur so können Sie sich auf Ihre Zahlen stets verlassen!«
BERATA-GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
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D-83043 Bad Aibling
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